ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen für Auftraggeber/Verwerter und Jade Grafik Jasmin Molt die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufriedenstellende Arbeitsergebnisse ist. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen.



1. Urheber- und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Die Einräumung der Verwertungs- oder Nutzungsrechte für den Kunden werden von Jade Grafik Jasmin Molt als Urheber oder Inhaber der Rechte individuell vereinbart. Alle Arbeiten(auch Entwürfe und Werkzeichnungen) von Jade Grafik Jasmin Molt sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Es wird grundsätzlich nur das Nutzungsrecht mit dem geringsten Umfang (räumlich und zeitlich) eingeräumt. Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen,Jade Grafik Jasmin Molt kann auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten und Werke bei denen eine andere Regelung vertraglich festgelegt ist. Mit eintretendem Zahlungsverzug erlöschen jegliche vereinbarte und durch diese Geschäftsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte.

Ähnlichkeiten mit bereits existierenden Designs und Entwürfen anderer Designer wären rein zufällig, lassen sich aber aus verständlichen Gründen nicht ausschließen. Eine Haftung für evtl. Folgen (z. B. Abmahnungen oder Regressforderungen) einer solchen Ähnlichkeit wird von Jade Grafik Jasmin Molt deshalb ausdrücklich nicht übernommen. Für die marken- und zeichenrechtliche Prüfung sowie für den evtl. Schutz der Entwürfe ist grundsätzlich der Auftraggeber verantwortlich.

Alle Texte, Bilder und Grafiken auf und in von Jade Grafik Jasmin Molt erstellten Werken sowie ihre Arrangements unterliegen ebenso dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Web-Sites verwendet werden. Ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung von Jade Grafik Jasmin Molt als Urheber dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

Wenn der Auftraggeber Texte, Bilder und Grafiken zur Verwendung zur Verfügung stellt, geht Jade Grafik Jasmin Molt davon aus, dass der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt Jade Grafik Jasmin Molt keine Haftung!

Die Werke von Jade Grafik Jasmin Molt dürfen, mit der Zahlung des vereinbarten Honorars, nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Honorarpflichtige Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) werden im Einzelfall gesondert vereinbart. Über den Umfang der Nutzung steht Jade Grafik Jasmin Molt ein Auskunftsanspruch zu.

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Jade Grafik Jasmin Molt. Arbeiten sowie die zugehörigen vereinbarten Nutzungsrechte, die trotz Anmahnung oder geraume Zeit nach Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt wurden, können von Jade Grafik Jasmin Molt als Urheber und Auftragnehmer eingezogen werden. Alle damit verbundenen Kosten trägt ausschließlich der Auftraggeber.


2. Honorar

Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen der Allianz deutscher Designer (AGD). Je nach Arbeit kann dieser Stundensatz variieren. Das Honorar für Designarbeiten setzt sich aus der tatsächlichen Arbeitszeit zzgl. dem Einräumen eines Nutzungsrechtes an der Arbeit zusammen. (siehe Tarifvertrag für Designleistungen der AGD). Der Auftraggeber ist u. U. lt. Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) KSK abgabepflichtig. Der Auftraggeber ist verpflichtet sich darüber zu informieren.

Erwirbt ein Auftraggeber die Nutzungsrechte an einer Arbeit nicht, so wird lediglich der tatsächliche Zeitaufwand an der Arbeit in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Auftraggeber nach Auftragserteilung von dem Auftrag zurücktritt, aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. In diesem Fall werden jedoch mind. 50% des vereinbarten Honorars fällig. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten ohne Abzug fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Externe Kosten wie Material-, Produktions- und Druckkosten sind nach KVA im Voraus fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über mehr als drei Monate, so kann Jade Grafik Jasmin Molt Abschlagszahlungen für den jeweils erbrachten Arbeitsaufwand verlangen: Bei Arbeiten deren Gesamthonorar einen Betrag von Euro 300,- überschritten wird, wird nach drei Monaten eine Abschlagszahlung von 30%, mind. aber Euro 150,- fällig. Bei Arbeiten deren Gesamthonorar einen Betrag von Euro 500,- überschritten wird, wird nach drei Monaten eine Abschlagszahlung von 50%, mind. aber Euro 300,- fällig.
Honorare sind, nach Kleinunternehmerregelung § 19 UStG, Umsatzsteuer befreit und somit in brutto.


3. Zusatzleistungen

Jegliche Arbeiten welche das vereinbarte Maß überschreiten, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium,
Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.


4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

An den Arbeiten von Jade Grafik Jasmin Molt werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Eine Herausgabe von Originalen, auch Computerdaten an den Auftraggeber kann nicht verlangt werden und ist im Einzelfall gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Jade Grafik Jasmin Molt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Die Rücksendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


5. Korrektur und Produktionsüberwachung

Vor Produktionsbeginn/Drucklegung sind Jade Grafik Jasmin Molt entweder fehlerfrei abgezeichnete Korrekturmuster vorzulegen oder eine anderweitige Druckfreigabe zu erteilen. Dies kann z. B. auch die Freigabe einer Pdf-Datei sein. Inhaltliche und gestalterische Beanstandungen nach Druckfreigaben oder der Einreichung von Korrekturmustern können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Haftung wird nicht übernommen. Ohne eine Druckfreigabe wird Jade Grafik Jasmin Molt keine Daten in die Weiterverarbeitung geben.
Für Folgeschäden die durch verstrichene Termine entstehen, ob beim Auftraggeber, Auftragnehmer oder in der Weiterverarbeitung wird keine Haftung übernommen. Die Produktion wird von Jade Grafik Jasmin Molt nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Jade Grafik Jasmin Molt ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. Eine solche Vereinbarung wird per Stundensatz von 75,00 Euro pro angefangene Stunde durch den Auftraggeber vergütet.


6. Haftung

Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten (s. o.) wird von Jade Grafik Jasmin Molt nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung und Druckfreigabe der Arbeiten (siehe auch Abs. 5) die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
Soweit Jade Grafik Jasmin Molt auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Jade Grafik Jasmin Molt, stellt er Jade Grafik Jasmin Molt von der Haftung frei. (Siehe auch Abs. 5)
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet Jade Grafik Jasmin Molt dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben von Jade Grafik Jasmin Molt gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen.


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Lübeck, Februar 2016